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Über die Meldepflicht für SARS-CoV-2-Infektionen bei Haustieren
Für die breite Masse an Haustieren ändert sich nichts
Verschiedene Untersuchungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass sich nur vereinzelte Tiere mit dem SARS-CoV-2 anstecken. Frettchen und Katzen scheinen dabei empfänglicher zu sein als Hunde. Dennoch gilt eine Ansteckung von Haustieren insgesamt als sehr unwahrscheinlich ‐ selbst dann, wenn die Tiere in engem Kontakt mit infizierten Menschen stehen.
Fälle, bei denen sich Menschen an ihren Haustieren angesteckt hätten sind derzeit keine bekannt. Experten auf dem Gebiet sehen dafür ohnehin zum jetzigen Zeitpunkt keine Anhaltspunkte.
Nur dann testen, wenn eine Ansteckung wahrscheinlich ist
Die neue Meldepflicht setzt voraus, dass die jeweiligen Tiere zunächst einmal positiv auf das Virus getestet werden müssten. Denn: ohne nachweisliche Infektion kann auch keine Meldung erfolgen.
Damit die zuständige Behörde aber so einen Test anordnen kann, muss der Verdacht auf eine Infektion vorliegen. Das heißt: der Halter muss nachweislich infiziert sein und engen Kontakt mit dem betreffenden Tier gehabt haben. Zusätzlich muss das Tier passende Symptome zeigen. Erst, wenn alle diese Faktoren zusammenkommen, ist ein Test überhaupt sinnvoll. Bei einem solchen Test wird ein Maul-/Rachenabstrich oder eine Kotprobe auf Vorhandensein von Virus-RNA untersucht.
Fällt dieser Test dann positiv aus, ist die entsprechende Behörde verpflichtet, das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) darüber in Kenntnis zu setzen. Dabei werden nur relevante Informationen weitergegebenen: Tierart, Datum des Tests, betroffene Stadt.
Test weist nur SARS-CoV-2 nach
SARS-CoV-2 ist nur ein Coronavirus aus einer ganzen Familie an Coronaviren. So gibt es beispielsweise verschiedene Typen, die nur bestimmte Tiere befallen. Bei der Katze wäre dies das feline Coronavirus (FCoV). Auch, wenn diese Viren "verwandt" sind, weist ein Test auf SARS-CoV-2 auch wirklich nur diesen nach ‐ und schlägt nicht auf das FCoV an. Eine Verwechslung ist hier ausgeschlossen.
Meldepflicht nur für Einzelfälle und zur Sammlung neuer Erkenntnisse
Das BMEL erklärt deutlich, dass es keine Pflicht zur Testung aller Haustiere gibt und es nicht sinnvoll ist, Tiere ohne Symptome zu testen. Bevor uns als Haustierhalter die neue Meldepflicht also betrifft, müssen viele unwahrscheinliche Faktoren zusammenkommen.
Die so zusammen getragenen Informationen dienen letztendlich dazu, das Virus und seine Übertragungswege besser verstehen zu lernen. Dies hilft auch zu verstehen, wie wahrscheinlich eine Ansteckung von Haustieren ist und ob sie wiederrum ihre Halter anstecken können. Insgesamt dient es auch dazu, zu verstehen, wer warum infiziert wird und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen. Letztlich profitieren wir alle davon, denn: nur wer das Virus besser versteht, kann auch besser vorbeugen und damit Leben retten.
Es gibt derzeit keine Pläne diese Informationen dazu zu nutzen, um infizierte Haustiere "auszusortieren", irgendwelchen Tests zu unterziehen oder sie gar zwangsweise zu töten. Derartige Aussagen sind reine Spekulation ohne den geringsten Anhaltspunkt.
Verhaltens- & Ernährungsberaterin für Katzen, Bloggerin
Miriam steht für die artgerechte Katzenhaltung. Mit ihrem Herzensprojekt katzen-fieber.de sensibilisiert sie seit über 13 Jahren für kätzische Bedürfnisse. Mit Online-Magazin, Vorträgen, Webinaren und Büchern vermittelt sie einfach verständliches Wissen. Individuelle Beratung rundet das Konzept ab. Für ein harmonisches Zusammenleben zwischen Mensch und Katze!
Ich hatte/habe eigentlich keine Angst das ich mich bei ihnen anstecke sondern eher umgekehrt
Lg
Sehe ich ebenso, Nicole. Ich als Mensch, der einfach mehr Kontakte zu anderen Menschen habe, bin gefährdeter mich anzustecken. Und damit auch potentiell meine Tiere. Leider ist den meisten Menschen alles andere außer die eigene Person nicht wichtig, sodass sie daran gar nicht denken.