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„Tierfutter in Lebenmittelqualität“ – mehr als nur Werbeblabla?

Immer mehr Futterfirmen werben mit Tierfutter in angeblicher „Lebensmittelqualität“. Hinter diesem so wohl klingenden Werbespruch steckt jedoch weit weniger als sich so manche Tiereltern vielleicht wünschen würden. Angesprochen auf diese „Luftnummer“ reagiert so manches Unternehmen sehr pikiert. Entsprechende Kommentare auf social media verschwinden auch schon einmal im Nirvana. Um allen Interessierten einen Überblick zum Thema zu verschaffen, habe ich mithilfe des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) noch ein wenig weiter recherchiert.

Der Begriff „Lebensmittelqualität“ ist nicht geschützt oder gesetzlich definiert

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe oder Richtlinie, die den Begriff „Lebensmittelqualität“ definiert. Landläufig sind damit jedoch Erzeugnisse gemeint, die die Grundlagen und Anforderungen des Lebensmittelrechts ((EG) Nr. 178/2002) erfüllen und als Lebensmittel in den Handel gelangen dürften. Hier wird zum Beispiel bestimmt (siehe Artikel 14), wann ein Lebensmittel „sicher“ ist. Aber auch, dass ein unsicheres oder für den Menschen ungeeignetes Lebensmittel nicht in den Verkehr gebracht werden darf.

Diese Anforderungen erfüllen sowohl Lebens- als auch Futtermittel ohnehin – auch das oft zu Unrecht so in Verruf geratene K3-Material!

Lebensmittel vs. Futtermittel

Lebensmittel vs. Futtermittel

Gleichzeitig bestimmt es auch, dass „Lebensmittel“ jene Erzeugnisse sind, die zur Aufnahme durch den Menschen bestimmt sind (Art 2). Futtermittel sind hier explizit ausgenommen (Artikel 2, Artikel 3 Absatz 4). Futtermittel können also vom Gesetzgeber her keine Lebensmittel sein. Sie sind und bleiben Futtermittel.

Tierfutter in Lebensmittelqualität bleibt K3-Material

Die Verordnung über tierische Nebenprodukte ((EG) Nr. 1069/2009) definiert die Grundlagen zu Rohstoffen von Futtermitteln. Diese müssen von Schlachttieren stammen, die frei von ansteckenden Krankheiten sind. Bestimmte Vorgaben bei der „Produktion“ und eine veterinärmedizinische Untersuchung sollen das gewährleisten. Bis hierhin unterscheiden sich Rohstoffe für Futtermittel nicht von Lebensmitteln für den Menschen. Beides muss für den menschlichen Verzehr zugelassen sein.

Fleischbeschaustempel dreieckig: genussuntauglich
Der dreieckige Fleischbeschaustempel sagt aus, dass das kontrollierte Fleisch bei der Kontrolle als „genussuntauglich“ eingestuft wurde. Dieses Fleisch muss entsorgt werden – es darf weder für den menschlichen Verzehr, noch im Tierfutter verwendet werden

Aus verschiedenen Gründen können aus solchen „Lebensmitteln“ allerdings Futtermittel werden, die auch nur noch als solche verkauft werden dürfen. Eine einmal vorgenommene Einteilung als „Futtermittel“ kann dann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Und so eine Einteilung als Futtermittel kann zum Beispiel schlicht deshalb erfolgen, weil das Erzeugnis später einmal im Tierfutter landen soll (sogenannte „tierische Nebenprodukte kraft Verwendungszwecks“). Aber auch andere Gründe können aus einem ehemaligen Lebensmittel ein tierisches Nebenerzeugnis machen: Herstellungs- oder Verpackungsmängel oder andere Mängel, die keine Gesundheitsgefahr für Mensch und Tier darstellen (Artikel 10, Buchstabe f).

Die Verordnung schreibt zudem vor, dass nur tierische Nebenprodukte der Kategorie 3 für die Herstellung von Futtermitteln für Heimtiere zugelassen sind. Solche Produkte unterliegen strengen Richtlinien.

Wichtig zu wissen!

Gülle, Klärschlamm, kranke (Schlacht-)tiere, Heimtiere, Urin und Föten fallen übrigens nicht in Kategorie 3 und dürfen damit nicht im Heimtierfutter landen! Auch Eizellen, Embryonen und Samen gehören nicht zu den Nebenerzeugnissen der Kategorie 3.

Hochwertiges K3-Material ≠ Lebensmittel!

Jedes Tierfutter darf also nur tierische Nebenerzeugnisse der Kategorie 3 enthalten. Diese müssen frei von ansteckenden Krankheiten für Mensch und Tier sein. Die Rohstoffe, die in diese Kategorie fallen, unterscheiden sich jedoch teilweise stark – sowohl in ihrem ernährungsphysiologischen Wert für die Katze als auch für das Ästhetikempfinden von uns Menschen. So sind nach (EG) Nr. 1069/2009, Artikel 10 zum Beispiel folgende Rohstoffe in Futtermitteln erlaubt:

  • Schlachtkörper und Teile von geschlachteten Tieren (also auch Muskelfleisch, Knochen und Innereien)
  • Blut, Fettgewebe
  • Eiernebenprodukte, Eierschalen, Eintagsküken
  • Bestimmte Küchen- und Speiseabfälle
  • Geflügelköpfe, Haut, Fell, Haare, Federn, Wolle, Borsten, Hufe, Plazenta

Die ersten drei Aufzählungspunkte können für die Ernährung der Katze einen wichtigen Sinn erfüllen: Dennoch bleiben sie Futter- und keine Lebensmittel – egal, wo sie mal herkamen.

„Tierische Nebenerzeugnisse“ oder „K3-Material“ sind nicht per se schlecht

Jedes Heimtierfutter besteht also aus tierischen Nebenerzeugnissen, genauer gesagt aus K3-Material. Andere Rohstoffe dürfen nicht verwendet werden. Auch, wenn manche Tierfutterfirma dies behauptet, ist K3-Material nicht per se schlecht. Denn auch für die Katze äußerst wertvolle Inhaltsstoffe fallen darunter. Sie bringen nicht nur Proteine und Fett in die Mahlzeit, sondern auch wichtige Nährstoffe. Anderes K3-Material wiederum hat weniger ernährungsphysiologischen Wert für die Katze.

Es ist also entscheidend für die Qualität eines Heimtierfutters, welches K3-Material verwendet wird. Hier kann die Deklaration des Futters uns bei der Auswahl weiterhelfen. Insgesamt bleibt aber auch „hochwertiges“ K3-Material eben K3-Material und damit Tierfutter.

Kurioses Wissen

Laut EU 1069/2009, Artikel 18 sind tierische Nebenerzeugnisse der Kategorie 2 unter bestimmten Bedingungen theoretisch auch zur Verfütterung an Hunde und Katzen im Tierheim erlaubt: Gülle, Magen- oder Darminhalt, zur Seuchenbekämpfung getötete Tiere etc

„Tierfutter in Lebensmittelqualität“: Alter Wein in neuen Schläuchen, aber marktingtechnisch aufgehübscht

Futtermittel sind also ehemalige Lebensmittel, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Das muss sie nicht zwangsläufig zu minderwertiger oder „ekliger“ Ware machen – aber dennoch sind es keine Lebensmittel mehr. Dementsprechend sind auch in „Tierfutter in Lebensmittelqualität“ keine anderen Rohstoffe als in allen anderen Tierfuttern. Nur K3-Material darf als Futtermittel verkauft werden.

Fleischbeschaustempel oval: genusstauglich
Runde oder ovale Fleischbeschaustempel geben an, dass das Fleisch bei der Kontrolle als „genusstauglich“ eingestuft wurde. Es darf damit also für den menschlichen Verzehr und auch im Tierfutter verwendet werden.

Alle Lebens- und Futtermittel müssen gesetzliche Anforderungen erfüllen und frei von ansteckenden Krankheiten für Mensch und Tier sein. Das trifft auch auf jene K3-Materialien zu, die für die Katzen ernährungstechnisch nicht so sinnvoll sind.

Der Aufdruck „Tierfutter in Lebensmittelqualität“ sagt also rein gar nichts aus. Höchstens, dass möglicherweise „katzentauglicheres“ K3-Material eingesetzt wird. Das allerdings gibt es in zahlreichen anderen Futtern auch – nur werben diese nicht damit. Auch, wenn es nicht verboten ist. Denn alle Futtermittel erfüllen die Anforderungen für Lebens- und Futtermittel und bestehen aus den gleichen Rohstoffen.

Der einzige Unterschied besteht im Aufdruck. Da der Begriff „Lebensmittelqualität“ nirgendwo eindeutig definiert wird, kann er auch für die Werbung von Futtermitteln genutzt werden. Und das obwohl sie rein rechtlich keine Lebensmittel und auch nicht besser als andere Tierfuttermittel sind.

Ein weiterer Marketingkniff ist es, nicht das Futtermittel an sich, sondern nur die einzelnen Rohstoffe als „lebensmitteltauglich“ o. Ä. zu bezeichnen. Theoretisch völlig richtig – bis die Entscheidung fällt, sie in Tierfutter zu verarbeiten. Das fertige Futter-Produkt hat ohnehin nicht mehr „Lebensmittelqualität“.

Wo kein Kläger, da kein Richter?

Verordnung EG Nr. 767/2009 Artikel 11, Absatz 1b sagt aus, dass die Kennzeichnung eines Futtermittels nicht irreführen darf. Es dürften bspw. keine Eigenschaften angegeben werden, die sich auf besondere Eigenschaften beziehen, obwohl alle vergleichbaren Futtermittel dieselben Eigenschaften besitzen. Für mich fällt die Werbung mit der angeblichen „Lebensmittelqualität“ genau in diesen Bereich – denn hier wird so getan, als enthielte ein Futter etwas Besseres, obwohl es genau das gleiche enthält wie alle anderen Futter.

Also habe ich das BMEL gefragt, wie es denn sein kann, dass solche Werbung in der Realität nicht beanstandet wird. Die Antwort war deutlich:

Pressestelle BMEL, 18.06.2019, auf Anfrage per Mail

Den Rest könnt ihr euch jetzt selbst denken 😉

Selbst, wenn „mehr“ dahinter stecken würde, sollten wir als Katzeneltern doch stark nachdenken, ob wir es einer Futterfirma positiv anrechnen, wenn sie „gute Lebensmittel“ für Tierfutter verschwendet. Für Tiere, die wunderbar gesund mit Schlachtabfällen gefüttert werden können. Und bei denen das Auge – im Gegensatz zum Menschen – nicht mitfrisst. In meinen Augen wäre das Rohstoffverschwendung und alles andere als nachhaltig – und damit nichts, was ich als Pluspunkt anrechnen würde.

Wie seht ihr das?

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4 Kommentare

  1. Hallo Miriam, ich habe den Test von Lucky Kitty gesucht. Hat dieser Bericht etwas damit zu tun, dass ich ihn hier nicht mehr finde?

    • Huhu Sylvia!
      Ich hatte noch nie einen Futtertest zum Lucky Kitty Futter. Es gab allerdings vor Jahren einmal eine grobe Übersicht mit Vor- und Nachteilen aus meiner Sicht zu verschiedenen Katzenfuttern. Diese Listen waren auf der Infoseite zu finden. Warum sie dort nicht mehr zu finden sind, kannst du hier nachlesen.

      Liebe Grüße
      Miriam

  2. Wieviele Diskussionen haben wir die Qualität von K3 Material geführt. Schön dass du mit vielen Mythen und urbanen Legenden dazu aufgeräumt hast.

    • Huhu Danny!
      Schön, dich hier zu lesen! Du wirst vermisst 😉 Mir gehts einfach aufn Senkel, was alles so an Unwissen verbreitet wird. Brauch ich dir nix von zu erzählen 😉

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