Tiere gelten vor dem Gesetz NICHT als Sachen!

Ihr Lieben,
ich muss das jetzt loswerden, weil mir sonst der Kragen platzt, wenn ich es noch einmal lese: Nein, Tiere gelten vor dem Gesetz NICHT als Sache! Und das schon seit 1990 nicht mehr. Werft bitte selbst einen Blick ins BGB, bevor solcher Unsinn weiterverbreitet wird.

Es ist ein Unterschied, ob etwas als Sache behandelt wird oder ob hilfsweise bestimmte Gesetze aus dem Bereich der "beweglichen Sachen" angewandt werden, weil es (momentan noch) keine Gesetze gibt, die den Besitz und das Eigentum an Tieren regeln. Für alle anderen Belange gibt es andere Gesetze – zum Beispiel das viel zitierte Tierschutzgesetz.

BGB §90a Tiere

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